Bei den Kornspringern gelten die 2G-Regeln
30. November 2021 (07:54 Uhr) Allgemein

Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind (2G-Regel).
Die 2G-Regel gilt nicht für:
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren,
- Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attests und bis zu 6 Wochen danach aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können; für diesen Personenkreis ist ein negativer Testnachweis erforderlich,
- Einsatzsituationen von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie des Abschiebungshaft-, Maßregel- und Justizvollzugs
Das sind die aktuellen Corona-Regeln in Köln. Weiterhin gelten die allgemein bekannten Hygiene- und Infektionsschutzstandards als Anlage zur Coronaschutzverordnung.
Alle Personen, die bei uns reiten, zeigen bitte ihren Impfnachweis vor dem Unterricht unseren Lehrkräften. Vielen Dank.
Ihr
Karl-Heinz Heckmann
1.Vorsitzender